Studienplatzklage
Den Studienplatz
Einklagen – in der letzten Zeit hört man
häufiger
diesen Rat, wenn es mit der Bewerbung nicht geklappt hat. Aber was
genau
bedeutet das überhaupt? Deutsche Hochschulen sind gesetzlich
dazu verpflichtet,
so viele Studienplätze zur Verfügung zu stellen, wie
ihre Auslastungskapazität
es zulässt. Diese wird jedes Semester durch genaue
Berechnungen bestimmt.
Vor allem im
Lehramt und im medizinischen Bereich, wie zum Beispiel
Zahnmedizin, Psychologie oder Tiermedizin, ist der Andrang auf die so
ausgeschriebenen Studienplätze groß. Die Folge ist,
dass viele Abiturienten
leer ausgehen, auch wenn ihr Numerus Clausus hoch genug ist und sie
auch sonst
gut für das Studium qualifiziert sind.
Aber ist der
Ablehnungsbescheid wirklich das Ende für alle, die auf
einen schnellen Start in ihr Studium hoffen? Hier kommt die
Studienplatzklage
ins Spiel. Bei diesem gerichtlichen Verfahren werden oft weitere
Studienplätze
erwirkt, indem eine Neuberechnung der oben erwähnten
Auslastungskapazität
vorgenommen wird. So bietet dieser Vorgang eine weitere Chance darauf,
den
gewünschten Studienplatz doch noch zu bekommen.
Wie funktioniert
eine Studienplatzklage? Der erste Schritt auf dem Weg
zum erfolgreichen Verfahren ist die Suche nach einer Kanzlei, die dem
Bewerber
mit gutem Rat und viel Erfahrung zur Seite stehen kann. Einige
Kanzleien haben
sich sogar ganz auf das Verfahren Studienplatzklage
spezialisiert und
kennen sich so mit den Vorgängen und Abläufen an
verschiedenen Hochschulen und
Verwaltungsgerichten gut aus. So verläuft das Studienplatz
Einklagen von
vornherein reibungslos und alle Schritte werden fristgerecht
eingeleitet.
Nachdem man sich
selbstständig auf einen Studienplatz beworben hat,
hilft die Kanzlei nun dabei, sich außerdem auch
ausdrücklich auf einen Platz
außerhalb der Kapazität zu bewerben. Sind dann beide
Bewerbungen abgelehnt
worden kann ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
erfolgen, die
das Verfahren beim zuständigen Verwaltungsgericht zur Folge
hat.
Jetzt werden dem
Gericht und der Kanzlei die Berechnungen für die
Auslastungskapazität der Hochschule vorgelegt und
können überprüft werden. Im
idealen Fall kommt dabei heraus, dass die Universität doch
noch ein paar
Studienplätze mehr anbieten kann. Diese werden dann vom
Gericht im
Schnellverfahren verteilt.