Studienplatzklage


Den Studienplatz Einklagen – in der letzten Zeit hört man häufiger diesen Rat, wenn es mit der Bewerbung nicht geklappt hat. Aber was genau bedeutet das überhaupt? Deutsche Hochschulen sind gesetzlich dazu verpflichtet, so viele Studienplätze zur Verfügung zu stellen, wie ihre Auslastungskapazität es zulässt. Diese wird jedes Semester durch genaue Berechnungen bestimmt.

 

Vor allem im Lehramt und im medizinischen Bereich, wie zum Beispiel Zahnmedizin, Psychologie oder Tiermedizin, ist der Andrang auf die so ausgeschriebenen Studienplätze groß. Die Folge ist, dass viele Abiturienten leer ausgehen, auch wenn ihr Numerus Clausus hoch genug ist und sie auch sonst gut für das Studium qualifiziert sind.

 

Aber ist der Ablehnungsbescheid wirklich das Ende für alle, die auf einen schnellen Start in ihr Studium hoffen? Hier kommt die Studienplatzklage ins Spiel. Bei diesem gerichtlichen Verfahren werden oft weitere Studienplätze erwirkt, indem eine Neuberechnung der oben erwähnten Auslastungskapazität vorgenommen wird. So bietet dieser Vorgang eine weitere Chance darauf, den gewünschten Studienplatz doch noch zu bekommen.

 

Wie funktioniert eine Studienplatzklage? Der erste Schritt auf dem Weg zum erfolgreichen Verfahren ist die Suche nach einer Kanzlei, die dem Bewerber mit gutem Rat und viel Erfahrung zur Seite stehen kann. Einige Kanzleien haben sich sogar ganz auf das Verfahren Studienplatzklage spezialisiert und kennen sich so mit den Vorgängen und Abläufen an verschiedenen Hochschulen und Verwaltungsgerichten gut aus. So verläuft das Studienplatz Einklagen von vornherein reibungslos und alle Schritte werden fristgerecht eingeleitet.

 

Nachdem man sich selbstständig auf einen Studienplatz beworben hat, hilft die Kanzlei nun dabei, sich außerdem auch ausdrücklich auf einen Platz außerhalb der Kapazität zu bewerben. Sind dann beide Bewerbungen abgelehnt worden kann ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erfolgen, die das Verfahren beim zuständigen Verwaltungsgericht zur Folge hat.

 

Jetzt werden dem Gericht und der Kanzlei die Berechnungen für die Auslastungskapazität der Hochschule vorgelegt und können überprüft werden. Im idealen Fall kommt dabei heraus, dass die Universität doch noch ein paar Studienplätze mehr anbieten kann. Diese werden dann vom Gericht im Schnellverfahren verteilt.